Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Sinner
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Umweltrecht - UVP - Fahrerlaubnisrecht
Kompetente Beratung für alle Beteiligten
  Meine Kanzlei bietet Vorhabenträgern, Behörden, Umweltgutachtern, Gemeinden, Privatpersonen und Umweltvereinigungen eine umfassende Beratung und, falls notwendig, rechtlichen Beistand vor Gericht. Der Fokus liegt auf zulassungsbedürftigen Vorhaben, bei denen Umweltverträglichkeitsprüfungen verpflichtend oder im Einzelfall erforderlich sind. Dabei ist die frühzeitige Einbindung meiner Kanzlei schon im Stadium der Vorplanung entscheidend, um einen reibungslosen, zügigen Ablauf des Zulassungsverfahrens zu gewährleisten. Dies kommt sowohl den Vorhabenträgern als auch den Behörden zugute. Besonders bei Gemeinden als Träger der Bauleitplanung oder als Betroffene ist eine frühzeitige Beratung essenziell, da später Änderungen der Planung deutlich schwerer umzusetzen sind. Die Beratung bei der Organisation und die Durchführung von Anhörungen oder Erörterungsterminen kann ebenfalls übernommen werden.
Mein Ansatz: konstruktiv, fair und lösungsorientiert
  Das Angebot der Kanzlei wendet sich bewusst an alle, die an einer Vorhabenplanung beteiligt oder davon betroffen sind. Grundlegend ist ein stets konstruktiver, fairer und rationaler Umgang miteinander – unabhängig von den jeweiligen Interessen. Nur durch offene Kommunikation, Respekt und gegenseitiges Verständnis können nachhaltige Lösungen gefunden werden.
Meine Erfahrung – eine breite Basis
  Nur wenige Anwälte verfügen über eine so breite, vielseitige und umfassende Berufserfahrung im Umweltrecht. Dieses wurde in verschiedenen Funktionen und Positionen, auf nationaler sowie internationaler Ebene erworben: angefangen bei Genehmigungsverfahren im Abfall- und Immissionsschutzrecht als Mitarbeiter der Regierung von Oberbayern, über die Zuständigkeit für Abfallrecht, europäisches Umweltrecht und UVP im Umweltministerium, bis hin zu Tätigkeiten in Gesetzgebung und Verwaltungsvollzug. Die ersten zwanzig Berufsjahre waren maßgeblich vom Umweltrecht geprägt. Ergänzt wurde diese Erfahrung durch meine Tätigkeit als Richter und Landesanwalt.
Mein Credo als Richter und Anwalt
  Im Mittelpunkt meiner richterlichen Arbeit stand immer das Recht, oberstes Ziel war der Rechtsfrieden. Konflikte nicht nur im Umweltrecht sind oft komplex und emotional aufgeladen. Es ging mir in erster Linie darum, den Parteien ein Verständnis für die Position der Gegenseite zu vermitteln und mit ihnen zu klären, ob und inwieweit die eigene Position im Einklang mit dem Recht steht. Nur so können für alle akzeptable Lösungen gefunden werden. Diese Überzeugungen möchte ich auch als Rechtsanwalt leben: Streitigkeiten sollen, wenn möglich, durch Verständigung beigelegt werden, anstatt durch langwierige Verfahren. Ich nehme keine Mandate an, die ideologisch motiviert sind oder darauf abzielen, anderen zu schaden. Mein Beruf ist Berufung – geprägt von Überzeugung und Begeisterung für das Recht und seine Anwendung – im Dienste des Rechtsstaates.
Fahrerlaubnisrecht – Erfahrung die zählt
  Mit rund siebzehn Jahren Berufserfahrung als Richter im Fahrerlaubnisrecht verfüge ich über eine fundierte Basis für Mandate in diesem sensiblen Bereich. Für viele Menschen ist der Besitz oder Erhalt einer Fahrerlaubnis nahezu existenziell oder die Grundlage ihrer beruflichen Tätigkeit. Trotzdem müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen und die individuellen Umstände sorgfältig abgewogen werden, um zu einer sachgerechten Entscheidung zu kommen. Hierbei ist es nicht akzeptabel, die berechtigten Interessen anderer Verkehrsteilnehmer völlig auszublenden.Jeder hat das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Schutz seines Eigentums. Diesen grundrechtlich garantierten Schutz zu gewährleisten ist Aufgabe und Pflicht der Fahrerlaubnisbehörden. Wer um seine Fahrerlaubnis mit dieser Kanzlei an seiner Seite kämpfen will oder muss, möge all dies mit in seine Erwägungen einbeziehen. Andererseits machen Behörden Fehler, üben etwa ihnen im Einzelfall eingeräumtes Ermessen zu eng oder nicht sachgerecht aus. Bei solchen oder anderen Rechtsfehlern bietet die Kanzlei nicht nur ausgewiesene Fach-Kompetenz, sondern die Fähigkeit, einen Zugang zu den maßgeblichen Behörden für die berechtigten Anliegen der Mandantschaft zu finden
Wissenschaftliche Arbeit und Lehre
  Neben der klassischen anwaltlichen Tätigkeit möchte ich meine wissenschaftliche Arbeit und Lehrtätigkeit fortsetzen, wobei hierfür neue Angebote stets willkommen sind. Nirgendwo lassen sich für das Verständnis etwa der UVP mehr praxisrelevante Erkenntnisse gewinnen als im Rahmen von Seminaren zu diesem Thema. So bleiben wissenschaftliche Arbeiten auf diesem Gebiet nicht nur theoretische Überlegungen, sondern bringen Nutzen für alle Rechtsanwender, allen voran Vorhabenträger und Behörden.

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